Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.
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Hinweise zur Kommunikation mit Ärzten und zum Recht auf Gebärdensprache

Mit Gebärdensprachfilmen

  • Recht auf Gebärdensprache
  • Wie ist der Dolmetscheinsatz geregelt?
  • Wer bestellt den Dolmetscher?
  • Tipps zum Umgang mit Ärzten
  • Tipps zur Kommunikation beim Absehen und Sprechen OHNE Dolmetscher
  • Tipps zur Kommunikation in Gebärdensprache MIT DOLMETSCHER
  • Weitere Informationen

Recht auf Gebärdensprache

Wenn Gehörlose und andere Menschen mit Hörbehinderung zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen, haben sie das Recht, Gebärdensprache zu benutzen. Das steht im Sozialgesetzbuch (§ 17 Abs. 2 SGB I). Die Kosten für einen Gebärdensprachdolmetscher werden übernommen. Bei Arztbesuchen und ambulanter Behandlung im Krankenhaus übernimmt die Krankenkasse die Kosten, bei einem stationären Krankenhausaufenthalt das Krankenhaus. Die Dolmetscher rechnen direkt mit der Krankenkasse oder dem Krankenhaus ab.


Wie ist der Dolmetscheinsatz geregelt?

Sie müssen Ihren grundsätzlichen Bedarf an Gebärdensprachdolmetschern bei Ihrer Krankenkasse anmelden. Sie bekommen dann eine Bestätigung, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Jetzt können Sie bei Arztbesuchen einen Dolmetscher in Anspruch nehmen.

In manchen Fällen müssen Sie einen speziellen Antrag stellen, z.B. wenn Sie einen bestimmten Dolmetscher haben möchten, der vielleicht etwas weiter weg wohnt. Eine Doppelbesetzung ist in der Regel möglich, wenn das Gespräch länger als 60 Minuten dauert oder mehr als drei Personen teilnehmen. Einzelheiten müssen Sie mit Ihrer Krankenkasse klären.


Wer bestellt den Dolmetscher?

Sie können selbst einen Dolmetscher organisieren. Viele Krankenkassen haben Listen mit Gebärdensprachdolmetschern. Die Dolmetscher müssen einen Abschluss haben. Sie können auch den Arzt darüber informieren, dass Sie einen Dolmetscher brauchen und dass die Praxis oder das Krankenhaus einen Dolmetscher bestellen muss. Auch die Krankenkasse kann das übernehmen. Wichtig ist: Frühzeitig klären, wer den Dolmetscher organisiert!


Tipps zum Umgang mit Ärzten

Informieren Sie den Arzt über Ihre Hörbehinderung und erklären Sie, wie er sich verhalten soll. Die Situation ist für den Arzt ungewohnter als für Sie. Haben Sie Mut zur Offenheit und erklären Sie Ihre Situation und Bedürfnisse.

Sagen Sie klar, was Sie brauchen und wie Sie kommunizieren möchten: Sprechen, Absehen, Schreiben, Gebärdensprache (mit Dolmetscher), ...

„Ich bin gehörlos / schwerhörig.“
Informieren Sie über Ihre Hörbehinderung gleich am Anfang (schon bei Terminvereinbarungen).

„Das sollten Sie im Umgang mit gehörlosen Patienten wissen.“
Geben Sie vorab Infos zu Gebärdensprache und Gehörlosigkeit, z.B. die Broschüre „Der gehörlose Patient“.


Tipps zur Kommunikation beim Absehen und Sprechen

OHNE Dolmetscher

Auf wichtige Gesprächsregeln hinweisen
Der Arzt soll
- Sie beim Sprechen immer anschauen
- den Mund nicht abdecken
- deutlich sprechen, aber nicht zu langsam
- kurze und klare Sätze verwenden
- Mimik und Gestik benutzen
- das Thema nennen
- Wichtiges aufschreiben

Nicht einfach „ja“ sagen
Wenn Sie etwas nicht verstanden haben, fragen Sie nach. Tun Sie nicht so, als ob Sie alles verstanden hätten!

Sätze wiederholen
Wiederholen Sie, was der Arzt gesagt hat. So können Sie überprüfen, ob Sie alles richtig verstanden haben.

Papier und Stift mitnehmen
Lassen Sie den Arzt wichtige Informationen aufschreiben, z.B. wie Sie Medikamente einnehmen sollen.

Gute Kommunikation sicherstellen
Versuchen Sie nicht, „so gut es eben geht“ zu kommunizieren. Wenn die Kommunikation nicht gut funktioniert, nutzen Sie Ihr Recht auf Gebärdensprachdolmetscher.


Tipps zur Kommunikation in Gebärdensprache

MIT Dolmetscher


Frühzeitig bestellen
Bestellen Sie den Dolmetscher so früh wie möglich.

Dolmetscher informieren
Geben Sie dem Dolmetscher zur Vorbereitung alle wichtigen Informationen für den Arzttermin.

Dolmetscher vorstellen
Stellen Sie dem Arzt den Dolmetscher vor. Informieren Sie den Arzt über die Rolle des Dolmetschers.

Sitzordnung klären
Der Dolmetscher sollte neben dem Arzt und Ihnen gegenüber sitzen. Achten Sie auf gute Beleuchtung.

Rückfragen direkt an den Arzt
Fragen Sie den Arzt und nicht den Dolmetscher, wenn Sie etwas nicht verstanden haben.

Ablauf von Untersuchungen vorher klären
Fragen Sie den Arzt, was genau passiert. Besonders wenn Sie bei Untersuchungen alleine sein müssen (z.B. beim Röntgen).

Sagen, wenn etwas nicht stimmt
Seien Sie mutig und sagen Sie offen, wenn Sie mit der Dolmetschsituation unzufrieden sind. Für eine gute Kommunikation sind alle Beteiligten verantwortlich.


Weitere Informationen

Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.
Serviceseiten
Mitgliedsverbände

Deafbase
Bundesweite Datenbank unter anderem zum Thema Gesundheit (Ärzte, Krankenhäuser, …) mit Suchfunktion

Gehörlosen Institut Bayern
Informationen in DGS zu Kostenträgern von Gebärdensprachdolmetschern


Kliniken mit Ausrichtung auf Menschen mit Hörbehinderung

Bad Berleburg: HELIOS Rehazentr. Baumrainklinik

Bad Grönenbach: HELIOS Klinik am Stiftsberg

Erlangen: Klinikum am Europakanal

Lengerich: LWL-Klinik

Neerstedt/Oldenburg: Fachklinik Oldenburger Land

Soest: KlinikumStadtSoest